Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.1998 - 9 B 424.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Revisionzulassungsgrund - Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung des Beweiswertes der Aussage eines Asylsuchenden - Voraussetzungen eines Verstoßes gegen ...
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1997 - 3 L 304/95
- BVerwG, 06.03.1998 - 9 B 424.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BVerwG, 06.03.1998 - 9 B 424.97
Die Beschwerde beanstandet als Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, daß das Berufungsgericht die Angaben des Klägers zu 1 über die bei seiner polizeilichen Vernehmung erlittenen Schläge als gesteigertes Vorbringen und somit als unglaubhaft beurteilt habe (Urteilsabdruck S. 11/12); damit sei es von dem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - (BVerwGE 71, 180) und vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 - (InfAuslR 1986, 79) enthaltenen Grundsatz abgewichen, wonach der Beweiswert der Aussage des Asylsuchenden im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sei.Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung erklärt, daß dem Asylsuchenden bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag nur bei überzeugender Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden kann (siehe etwa Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 [BVerwG 16.04.1985 - 9 C 109/84]).
- BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 06.03.1998 - 9 B 424.97
Denn ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nicht bereits dann vor, wenn das Tatsachengericht einen nach Ansicht der Beschwerde unrichtigen oder fernliegenden Schluß gezogen hat; erforderlich ist vielmehr, daß es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß zieht (siehe etwa Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37). - BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers
Auszug aus BVerwG, 06.03.1998 - 9 B 424.97
Die Beschwerde macht weiter eine Divergenz des Berufungsurteils von einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1996 (InfAuslR 1996, 355) geltend, wonach es in der Regel zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch Befragung, im einzelnen nachzugehen. - BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1998 - 9 B 424.97
Die Beschwerde beanstandet als Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, daß das Berufungsgericht die Angaben des Klägers zu 1 über die bei seiner polizeilichen Vernehmung erlittenen Schläge als gesteigertes Vorbringen und somit als unglaubhaft beurteilt habe (Urteilsabdruck S. 11/12); damit sei es von dem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - (BVerwGE 71, 180) und vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 - (InfAuslR 1986, 79) enthaltenen Grundsatz abgewichen, wonach der Beweiswert der Aussage des Asylsuchenden im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sei.